Große Unternehmen innerhalb der EU müssen schrittweise ab 2024 den Verbrauchern Auskunft über ihre Maßnahmen im Bereich Nachhaltigkeit informieren.
Hierzu haben sich die Vertreter der EU-Staaten und des EU-Parlaments am Dienstag, den 21. Juni auf eine Berichtspflicht geeinigt.
Das hohe Ziel der Parlamentarier ist, das der Verbraucher einfacher erkennt, wie es um die Nachhaltigkeitsziele der Unternehmen bestellt ist. Dies ist ein enorm wichtiger Schritt gehen das heute oft verbreitete Greenwashing einiger Unternehmen.
Doch was ist Greenwashing überhaupt
Greenwashing den Begriff wird den meisten bereits in den letzten Jahren das ein oder andere Mal über den Weg gelaufen sein. Doch was verbirgt sich hinter dem Begriff.
Vereinfacht lässt sich sagen, dass Unternehmen versuchen, ihre Produkte oder Dienstleistungen als besonders umweltfreundlich und/oder nachhaltig darzustellen, obwohl diese es gar nicht oder nur bedingt sind. Jedoch ist die Bandbreite sehr groß und lässt sich von Betrug, oder leichte Überzeichnung der beworbenen Sache bis hin zu Betonung von Selbstverständlichkeiten darstellen.
Beispiele für Greenwashing
(Alle Beispiele dienen der Anschauung, wir haben uns dafür entschieden, keine Firmen oder konkreten Beispiele in diesem Blogbeitrag zu nennen. Wer konkrete Beispiele möchte, kann dies einfach Googlen oder hier klicken)
1.) Ändern der Marke in etwas nachhaltig, umweltfreundlich wirkendes.
z.B. Das Markenlogo von Rot in Grün ändern.
2.) Etwas offenkundig Umweltschädliches als umweltfreundlich zu deklarieren.
z.B. Kreuzfahrten als klimafreundlich zu bewerben
(selbst die „saubereren“ LNG Schiffe sind immer noch alles andere als klimafreundlich).
3.) Mehr Geld für Werbung als für den eigentlichen Umweltschutz ausgegeben wird
z.B. aus den Mehrerlösen einer mit Umweltschutz beworbenen Aktion, die Werbekosten/Marketingkosten querfinanzieren.
4.) Mit Selbstverständlichkeiten Werbung machen.
z.B. mit dem Verzicht von leichten Plastiktüten werben, obwohl diese per Gesetz nicht mehr herausgegeben werden dürfen.
Welche Unternehmen sind überhaupt betroffen?
Die neue EU-Vorschriften über nichtfinanzielle Informationen gelten für folgende Unternehmen
1.) Große Unternehmen (Nicht KMU)
2.) Für börsennotierte KMU
3.) Nichteuropäische Unternehmen, die in der EU einen Nettoumsatz von mehr als 150 Mio. € erzielen und mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU haben.
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