Schutz und Gefährdung der Stadtbäume in Mülheim
Die Klosterstraße in Saarn, neben der Hausnummer 71, ein Teil der bestehenden Grünanlage einer Wohnbebauung weichen. Mindestens fünf größere Bäume werden dafür gefällt. Dieser Entscheidung des Stadtrates vom 4. Juli ging ein kontroverser Beschluss voraus, bei dem die Stimmen von MBI, WIR aus Mülheim und Die Partei gegen den Verkauf der 1200 m² großen Fläche standen. Geplant ist der Bau von zwei Einzelhäusern mit jeweils maximal vier Wohnungen.
Dennoch schützt die Stadt Mülheim an der Ruhr ihren Baumbestand durch eine Baumschutzsatzung, die seit 1979 gilt. Diese Satzung bezieht sich auf Laubbäume mit einem Stammumfang von 60 Zentimetern sowie Obst- und Nadelgehölze ab 100 Zentimetern, gemessen in einem Meter Höhe. Auch mehrstämmige Bäume fallen unter diese Regelung, wenn ihre Stammumfänge bestimmte Werte erreichen. Geschützte Bäume dürfen nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Umweltamtes gefällt oder wesentlich verändert werden. Hierfür wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.
Die vielseitigen Funktionen von Stadtbäumen
Stadtbäume sind nicht nur ästhetische Bereicherungen des Stadtbildes, sondern erfüllen auch viele wichtige Funktionen. In heißen Sommern kühlen sie durch ihre Schattenwirkung und Verdunstung das Stadtklima. Sie nehmen große Mengen an Niederschlagswasser auf und geben diese über ihre Blätter wieder ab, was die Luftfeuchtigkeit erhöht und die Lufttemperatur senkt. So können Temperaturunterschiede von bis zu 7°C zwischen Innenstadt und Umland ausgeglichen werden.
Darüber hinaus tragen Bäume erheblich zur Wohnqualität bei. Sie filtern Feinstaub und Schadstoffe aus der Luft, dämpfen Wind, Niederschlag und Straßenlärm und bieten Schatten. Bäume fördern das Wohlbefinden der Stadtbewohner und tragen zur Entspannung bei. Sie bieten auch Lebensraum für zahlreiche Vögel und Insekten. Ihre Kronen, Rinden und Höhlen sind wichtige Rückzugsorte und Brutstätten. Einheimische Gehölze sind besonders wertvoll, da sie auf die heimische Tierwelt abgestimmt sind.
Maßnahmen zum Erhalt von Bäumen
Immer mehr Bäume müssen Bauprojekten weichen, doch es gibt Möglichkeiten, sich für ihren Erhalt einzusetzen:
Auskunft einholen: Bei Verdacht auf unrechtmäßige Fällungen sollte sofort die Genehmigung eingesehen oder bei der Unteren Naturschutzbehörde nachgefragt werden. Liegt keine Genehmigung vor, kann eine Strafanzeige erstattet werden.
Öffentlichkeit schaffen: Wenn alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft sind, können Petitionen, Bürgeranträge, Unterschriftenlisten oder persönliche Stellungnahmen erstellt werden. Kontakt zur Lokalpresse kann ebenfalls helfen, Druck auf die Politik auszuüben.
Baumpatenschaft übernehmen: Viele Städte bieten Patenschaften für Straßenbäume an. Mit kleinen Pflegemaßnahmen wie dem Gießen in trockenen Zeiten können Bürger*innen einen Beitrag zum Erhalt leisten. Auch die Bepflanzung der Baumscheibe mit insektenfreundlichen Pflanzen kann helfen.
Rechtlicher Schutz und Engagement
Von März bis September sind Bäume außerhalb land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen nach dem Bundesnaturschutzgesetz grundsätzlich vor Fällung geschützt. In Städten gilt dieser Schutz für Bäume im öffentlichen Raum. Viele Kommunen haben zusätzliche Baumschutzsatzungen eingeführt. Besondere Einzelbäume können als Naturdenkmale oder durch Festsetzungen im Bebauungsplan geschützt sein.
Für mehr Informationen und Unterstützung beim Engagement für den Schutz von Stadtbäumen können Bürger*innen die Webseite des BUND NRW besuchen oder sich direkt an die Naturschutzverwaltung ihrer Kommune wenden. Der BUND setzt sich konsequent für den Schutz der Artenvielfalt und gesunder Lebensbedingungen in unseren Städten ein. Engagieren Sie sich in einer der rund 2000 Ortsgruppen und unterstützen Sie die Arbeit mit einer Mitgliedschaft.
Fazit
Der Schutz der Stadtbäume in Mülheim ist von entscheidender Bedeutung für das Stadtklima, die Wohnqualität und die Biodiversität. Engagieren Sie sich für den Erhalt dieser wertvollen Naturressourcen und machen Sie sich stark für eine grüne und lebenswerte Stadt!
Quellen
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