Am 23. Juli 2024 verkündete das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein wegweisendes Urteil: Das bisherige Luftreinhalteprogramm der Bundesregierung muss nachgebessert werden. Die Richter:innen erklärten das aktuelle Programm als unzureichend und forderten eine Strategie, die gesundheitsschädliche Luftschadstoffe wirksam reduziert. Diese Entscheidung wurde von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) als Erfolg gefeiert, denn sie sieht ihre jahrelangen Bemühungen bestätigt.
Kritik am bisherigen Programm
Die Deutsche Umwelthilfe hatte bereits 2020 gegen das nationale Luftreinhalteprogramm (NLRP) geklagt, das die Bundesregierung 2019 verabschiedet und im Mai 2024 aktualisiert hatte. Das Konzept basiert auf einer EU-Richtlinie, die die Reduktion bestimmter Luftschadstoffe wie Ammoniak, Stickoxide und Feinstaub vorschreibt. Die Bundesregierung ging davon aus, dass Maßnahmen wie der Kohleausstieg 2030, das Gebäudeenergiegesetz und die Euro-7-Norm ausreichen würden, um die Vorgaben zu erfüllen.
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH vertrat, bezeichnete diese Annahmen als unrealistisch. Viele der kalkulierten Maßnahmen werden nicht wie geplant umgesetzt. Beispielsweise fehlt eine zusätzliche Regulierung für Pelletheizungen im Gebäudeenergiegesetz, der Kohleausstieg wurde auf 2038 verschoben und die Euro-7-Abgasnorm erlaubt höhere Schadstoffwerte als ursprünglich angenommen.
Gerichtsurteil und seine Folgen
Das Gericht kritisierte insbesondere, dass das Luftreinhalteprogramm auf überholten Daten basiert. Die Annahmen zur Emissionsentwicklung stützen sich auf den Klimaschutz-Projektionsbericht des Umweltbundesamtes aus dem Jahr 2021, obwohl ein aktuellerer Bericht aus 2023 vorlag. Die Richterinnen forderten die Bundesregierung auf, die Emissionsdaten zu aktualisieren und wirksame Maßnahmen zur Schadstoffreduktion zu entwickeln.
Laut der Deutschen Umwelthilfe zeigen die aktuelleren Emissionsdaten, dass die Zwischenziele für 2025 und die Reduktionsvorgaben für 2030 ohne zusätzliche Maßnahmen nicht erreicht werden können. Die Bundesregierung muss nun ein neues Luftreinhalteprogramm erstellen, das den EU-Vorgaben entspricht. Wie genau diese Ziele erreicht werden sollen, bleibt der Regierung überlassen.
Lokale Auswirkungen und Mülheim an der Ruhr
In Nordrhein-Westfalen, wo Mülheim an der Ruhr liegt, sind die Bezirksregierungen für die Luftreinhaltepläne zuständig. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) überwacht die Luftqualität und stellt bei Überschreitungen die notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität fest. Für Mülheim und das Ruhrgebiet wurde bereits 2011 ein Luftreinhalteplan aufgestellt, der 2020 und 2023 ergänzt wurde. Hauptverursacher der Luftverschmutzung sind hier der Straßenverkehr und punktuell die Industrie.
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts hat auch für Mülheim und andere Städte in NRW Bedeutung. Es zeigt, dass bestehende Maßnahmen oft nicht ausreichen und eine kontinuierliche Anpassung und Verschärfung der Strategien notwendig ist. Für Mülheim bedeutet dies, dass lokale Initiativen und Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität weiter gestärkt und ausgebaut werden müssen.
Fazit
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ist ein wichtiger Schritt in Richtung sauberer Luft. Es fordert die Bundesregierung auf, ihre Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu überarbeiten und auf aktuelle Daten zu stützen. Dies betrifft nicht nur die Bundesebene, sondern auch die lokalen Luftreinhaltepläne in Städten wie Mülheim an der Ruhr. Die Entscheidung bietet eine Chance, die Luftqualität nachhaltig zu verbessern und die Gesundheit der Bürger:innen zu schützen.
Für mehr Informationen und Engagement im Bereich Luftreinhaltung können Bürgerinnen und Bürger sich an Organisationen wie die Deutsche Umwelthilfe wenden und lokale Initiativen unterstützen. Saubere Luft ist ein gemeinsames Anliegen, das kontinuierliche Anstrengungen und Anpassungen erfordert.
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