Wer heute ein Haus bauen möchte oder grundlegend saniert, der muss wissen, dass energieeffizientes Bauen seit Jahren eine Pflicht für jeden Bauherren ist. Und das ist auch gut so, denn im Bereich rund ums Haus steckt sehr viel Potenzial, klimafreundlich zu agieren oder eben nicht.
GEBÄUDEENERGIEGESETZ
Doch wo finde ich denn etwaige Vorschriften und Gesetze? Kurze Antwort -> im Gebäudeenergiegesetz oder kurz GEG.
In diesem Gesetz sind alle wichtigen Gesetze und Verordnungen gesammelt, die es zuvor nur einzeln gab.
- das Energieeinsparungsgesetz
- die Energieeinsparverordnung
- das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz.
BEIM BAU SCHON AN DEN ABBRUCH DENKEN
Architekten und Bauherren sollten schon in der frühen Planung des Hausbaus oder der Sanierung an einen möglichen Abbruch des Gebäudes oder einzelner Gebäudeteile denken. Gerade bei Sanierungen von Altbauten können oft gefährliche Stoffe wie beispielweise Asbest zutage kommen, die aufwendig und teuer entsorgt werden müssen. Aber auch wertvolle Stoffe, die einfach klimafreundlich recycelt werden können, sind oft in alter Bausubstanz versteckt. Diese können entweder am Rohstoffmarkt verkauft oder im Idealfall für die Arbeiten vor Ort genutzt werden. Dann fällt nicht mal CO2 beim Transport an.
GEBÄUDE ALS MATERIALBANKEN
Wer jedoch noch weiter denkt, der plant seinen Hausbau bereits so, das verbaute Stoffe später wieder gewinnbringend veräußert werden können und spekuliert auf steigende Rohstoffpreise. Gerade bei größeren Projekten kann dies interessant sein. Gebäude sollen somit zu einer Art Materialbank werden.
Viele Bestandsgebäude aus dem letzten Jahrhundert, die zukünftig neuen Objekten weichen müssen, besitzen ein enormes Potenzial an recyclingfähigen Baumaterial.
Unter anderem wären das,
Beton
Gips
Glas
Holz
Kunststoffe
Metalle
Steine
Verbundstoffe
Wenn ein Neubau errichtet wird, dann kann im Optimalfall auf die „Abriss-Ressourcen“ des Altbaus zurückgegriffen werden und so aktiv das Klima und der Geldbeutel geschont werden.
- Der Klimaschutz gewinnt, da weniger CO2 durch Transport, durch Beseitigung und die Herstellung von Baumaterial anfällt.
- Der Besitzer des Altbaus gewinnt, da er für seinen „Abfall“ keine Entsorgung bezahlen muss und darüber hinaus je nach Substanz eine entsprechende Vergütung bekommt.
- Der Bauherr gewinnt, da er die recycelten Materialien mitunter günstiger bekommt, sich Transportkosten einspart und einen Beitrag zur Klimaneutralität des Neubaus beiträgt.
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