Der Flaschenpfand
Bereits seit dem 1. Januar 2003 kennen die allermeisten den Flaschenpfand für Getränkeeinwegverpackungen. Jedoch gab es für einige Produkte Ausnahmen, sodass es für viele Mitbürger:innen teilweise unüberschaubar wurde, für welche Getränke nun der Flaschenpfand gilt.
Ab dem 1. Januar 2022 wird sich dies wohl ein wenig vereinfachen, denn die Pfandpflicht wird großflächig ausgeweitet. Ab dem Stichtag gelten alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff grundsätzlich als pfandpflichtig. Diese Regel gilt dann auch für die allermeisten Getränkedosen.
Ausnahmen
Keine Regel ohne Ausnahmen;
- Getränke mit Milch- oder Milchbestandteilen sind vorerst noch ausgenommen folgen dann aber im Januar 2024.
- Umweltfreundliche Getränkekartons (z. B. Tetra Pak) bleiben weiterhin pfandfrei.
- Getränkeflaschen mit mehr als 3 Liter Inhalt bleiben auch weiterhin Pfandfrei.
ÜBERGANGSPFLICHT
Alle Verpackungen, die von der neuen Regelung betroffen sind und sich zur Zeit im Verkehr befinden, können noch bis maximal 01.07.2022 abverkauft werden.
Pfandbeträge
Mehrweg-Bierflasche aus Glas – 0,08 €
Mehrweg-Bierflasche aus Glas mit Bügelverschluss – 0,15 €
Mehrweg-Mineralwasserflasche aus Glas oder Kunststoff – 0,15 €
Mehrwegflaschen für Saft oder Softdrinks – 0,15 €
Einwegflaschen – 0,25 €
Einwegdosen – 0,25 €
Besondere Pfandflaschen
1 Liter Weinflaschen – 0,02 € bis 0,03 €
Mehrweg-Mineralwasserflasche aus Kunststoff – 0,25 €
Mansche Joghurtgläser – 0,15 €
Milchflaschen – 0,22 € bis 1,00 € (nicht offiziell)